Alterseinkünftegesetz

3 Schichten der Altersvorsorge (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Vorgeschichte
Vor dem Jahr 2005 war es so, dass Angestellte Ihre Rente größtenteils nicht versteuern mussten. Beamte jedoch hatten Ihre Pensionen voll zu versteuern. Gegen diese Ungleichbehandlung hat ein Beamter klage erhoben und damit vor dem Bundesverfassungsgericht recht erhalten.
Dies war der Auslöser, weshalb der Gesetzgeber sich bis zum 01.01.2005 um eine Neuregelung kümmern musste.

Alterseinkünftegesetz - AltEinkG
Ergebnis ist das Alterseinkünftegesetz, welches seit dem 01.01.2005 in Kraft ist. Es wurde beschlossen, dass jetzt auch Angestellte ihre Rente voll versteuern müssen. Jedoch gibt es eine Übergangsphase bis 2040. Im Gegenzug sind seitdem die Beiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, steuerlich absetzbar.

Detailliertere Informationen zu den steuerlichen Zusammenhängen, finden Sie links im Menü unter dem Punkt Steuern.

3 Schichtenmodell
Seit dem Alterseinkünftegesetz spricht man von dem so genannten 3 Schichtenmodell der Altersvorsorge. Darin findet sich unter anderem die ebenfalls im Zuge des Gesetzes neu eingeführte Rürup Rente oder Basisrente.


Schicht 3 - private Vorsorge
private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen,
Investmentfonds, Immobilien, sonstige Kapitalanlagen


Schicht 2 - Zusatzversorgung
Riester Rente,
betriebliche Altersvorsorge


Schicht 1 - Basisversorgung
gesetzliche Rente / Beamtenpensionen
Rürup Rente oder Basisrente

Die Schichten 1 und 2 werden durch den Gesetzgeber gefördert. Entweder durch steuerliche Subventionen oder Zulagen vom Staat.

Dafür dass der Gesetzgeber den Bürgern eine Förderung zukommen lässt, hat er im Gegenzug einige Auflagen ausgesprochen, was Flexibilität und die Auszahlungsmodalität angeht. Meist führen diese dazu, dass keine einmalige Kapitalauszahlung bei den Produkten möglich ist und schränken die Vererbbarkeit ein.

Weitere Details finden Sie links im Menü bei den einzelnen Vorsorgeformen.