Rente mit 67
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007
Aufgrund der immer größer werdenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung, wurde im Jahr 2007 die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen.
Lediglich Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Pflege oder Kindererziehung erreichen, können weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.
Für alle übrigen gilt folgende Regelung je nach Geburtsjahrgang:
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Künftig können Versicherte frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
Der Rentenabschlag beträgt pro Monat 0,3%.
Für schwerbehinderte Menschen ist die Altersgrenze ebenfalls Stufenweise von früher 63J. auf 65J. angehoben worden.
Die früheste Inanspruchnahme ist bei dieser Rente von 60J. auf 62J. heraufgesetzt worden.