Rürup Rente / Basisrente - Vergleich
Fordern Sie hier kostenlos und
unverbindlich einen Marktvergleich zur Rürup Rente an!
Da es bei den Anbietern erhebliche Unterschiede in den Ablaufleistungen gibt,
lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall.
Inhaltsverzeichnis:
Was
ist eine Rürup Rente / Basisrente?
Steuerliche
Betrachtung
Gesetzliche
Vorgaben
Produktarten
der Rürup Rente
Hinterbliebenenabsicherung
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Worauf
muss ich bei einem Vertragsabschluss achten?
Berufsgruppen
- rabattierte Tarife
Was ist eine Rürup Rente / Basisrente?
Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber im Zuge des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte Rürup Rente eingeführt. Eine andere Bezeichnung für diese Rente lautet Basisrente. Ein Grund für die Einführung war unter anderem, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige gab. Mit der Riester Rente ist seit 2001 eine Altersvorsorge vorhanden, die staatlich gefördert wird, jedoch nur für Angestellt und Beamte gilt. Mit Einführung der Rürup Rente wurde diese Lücke geschlossen und eine staatlich subventionierte Altersvorsorgeform geschaffen, die sowohl für Angestellte als auch für Selbständige interessant ist. Die staatliche Förderung funktioniert bei der Rürup Rente über eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Daher ist die Rürup Rente besonders für gut verdienende Angestellte sowie Selbständige interessant. Trotz der staatlichen Förderung handelt es sich um eine voll kapitalgedeckte Rente, die nichts mit dem System und den Problemen der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hat.
zurück
Steuerliche Betrachtung
Bitte
berücksichtigen Sie, dass die Rürup Rente gemeinsam mit der gesetzlichen
Rentenversicherung in die Altersvorsorgeschicht 3 fällt. Somit gelten die
folgenden Regelungen gleichermaßen für die Rürup Rente und die gesetzliche
Rentenversicherung.
Die Beiträge die eingezahlt werden, können
im Jahr 2009 zu 68% steuermindernd abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht
sich jedes Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge
steuermindernd abgesetzt werden können. (2010 70%, 2011 72%, usw.)
| Jahr | absetzbarer Anteil | Jahr | absetzbarer Anteil | Jahr | absetzbarer Anteil |
| 2012 | 74% | 2018 | 86% | 2024 | 98% |
| 2013 | 76% | 2019 | 88% | ab 2025 | 100% |
| 2014 | 78% | 2020 | 90% | ||
| 2015 | 80% | 2021 | 92% | ||
| 2016 | 82% | 2022 | 94% | ||
| 2017 | 84% | 2023 | 96% |
Als jährlicher Höchstbetrag für die Rürup Rente gelten
20.000€ pro Person, wobei hiervon Beiträge, die in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt werden, in Abzug gebracht werden müssen. Bei
Selbständigen, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, sind
somit die vollen 20.000€ pro Jahr Abzugsfähig. Ausnahmenregelungen gibt es bei
GmbH Geschäftsführern, Gesellschafter Geschäftsführern sowie Vorständen von
Aktiengesellschaften für die eine arbeitgeberfinanzierte, betriebliche
Altersvorsorgung installiert ist. Hier wird ein fiktiver gesetzlicher
Rentenversicherungebeitrag unterstellt.
Zu Angestellten hier ein
Beispiel: Bei einem Angestellten mit einem Bruttoeinkommen von 40.000€ p.a.
fließen 19,9% in die gesetzliche Rentenversicherung, das sind 7.960 € im Jahr
(50% Arbeitnehmer, 50% Arbeitgeber). Somit hat dieser einen Freibetrag von
20.000 € - 7.960€ = 12.040 € im Jahr, den er maximal einzahlen sollte. Davon
wirken dann wiederum 68% im Jahr 2009 steuermindernd. Dafür, dass der
Gesetzgeber die Rürup Rente in der Ansparphase steuerlich begünstigt, muss die
Rente im Alter teilweise versteuert werden. Je nach Renteneintrittsjahr gibt es
einen festgelegten Besteuerungssatz, der sich dann während der Rente nicht
weiter erhöht (Ausgenommen sind Rentensteigerungen)! Bei Renteneintritt in 2009
sind 58% der Rürup Rente zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 um
2% und danach um 1% pro Jahr, so dass ab 2040 100% Besteuerungsanteil erreicht
ist.
| Jahr | zu versteuernder Rentenanteil | Jahr | zu versteuernder Rentenanteil | Jahr | zu versteuernder Rentenanteil |
| 2009 | 58% | 2020 | 80% | 2031 | 91% |
| 2010 | 60% | 2021 | 81% | 2032 | 92% |
| 2011 | 62% | 2022 | 82% | 2033 | 93% |
| 2012 | 64% | 2023 | 83% | 2034 | 94% |
| 2013 | 66% | 2024 | 84% | 2035 | 95% |
| 2014 | 68% | 2025 | 85% | 2036 | 96% |
| 2015 | 70% | 2026 | 86% | 2037 | 97% |
| 2016 | 72% | 2027 | 87% | 2038 | 98% |
| 2017 | 74% | 2028 | 88% | 2039 | 99% |
| 2018 | 76% | 2029 | 89% | ab | |
| 2019 | 78% | 2030 | 90% | 2040 | 100% |
Worin liegen jedoch die Vorteile der Rürup Rente, wenn die
Rente im nachhinein wieder besteuert wird? Da im Regelfall die Einkünfte im
Berufsleben höher sind als im Rentenalter ist somit auch der Steuersatz im
Berufsleben wesentlich höher als in der Rente. Weiter wirkt in der Ansparphase
der so genannte Zinseszinseffekt auf das Kapital, so dass im Vergleich zu einer
alternativen Anlageform am Ende der Ansparphase ein höherer Kapitalbetrag
vorhanden ist. Diese Effekte sorgen dafür, dass dieses Modell in der Regel
günstiger ist als eine private Sparform.
zurück
Rürup Rente / Basisrente - Gesetzliche Vorgaben
Da der Gesetzgeber die Rürup Rente durch steuerliche Vorteile subventioniert, hat er im Gegenzug einige gesetzliche Auflagen festgelegt. Diese sollen dafür Sorge tragen, dass die Bürger das angesparte Kapital wirklich nur als Rente verwenden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Rürup Rente nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr und ausschließlich als lebenslange Leibrente. Per Definition ist die Rente nicht Kapitalisierbar, nicht Übertragbar, nicht Beleihbar und nicht Vererbbar. Je nach Produktanbieter kann jedoch über einen Zusatzbaustein eine Vererbbarkeit an den Ehepartner und an kindergeldberechtigte Kinder hergestellt werden (siehe Hinterbliebenenabsicherung). Diese Einschränkungen sind ähnlich denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf der einen Seite stellen diese Definitionen sicher einen Flexibilitätsverlust dar, jedoch führen diese auf der anderen Seite dazu, dass eine Rürup Rente pfändungssicher und somit auch Harz IV geschützt ist. Der Gesetzgeber kann also im Fall von Harz IV oder einer Insolvenz des Betriebs nicht auf das Vermögen der Rürup Rente zugreifen!
zurück
Produktarten der Rürup Rente
Der Gesetzgeber hat bei der Rürup Rente gewisse Vertragsmodalitäten festgelegt, die für alle Produkte identisch sein müssen. Diese Vorgaben sind im Absatz „gesetzliche Vorgaben“ genau beschrieben. Was die Geldanlage innerhalb der Rürup Produkte angeht, gibt es jedoch verschiedene Vertragsmodelle. Je nach Anlagementalität kann der Kunde sich für eine Vertragsform entscheiden. Im wesentlichen kann man die Produkte in 2 Gattungen einteilen.
Produkte mit klassischer Anlage sowie Produkte mit Anlage in Investmentfonds.
Bei den klassisch anlegenden Vertragsformen setzt sich die Ablaufleistung aus 2 Teilen zusammen. Es wird eine garantierte Rente und eine Rente inkl. Überschüssen ausgewiesen. Aktuell gilt eine Garantieverzinsung von 2,25 %. Die Gesamtverzinsung inkl. Überschüssen liegt momentan je nach Anbieter bei ca. 4-5 % pro Jahr. Wie der Name sagt, wird das Geld nach Abzug der Kosten zum Großteil klassisch - konservativ investiert. Diese Vertragsform eignet sich besonders für ältere Kunden, die nicht mehr all zu viel Zeit bis zur Rente haben. Bei Laufzeiten unter 12-15 Jahren eignet sich meist ein klassisches Produkt am besten.
Bei Produkten auf Fondsbasis gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen. Überwiegend werden fondsgebundene Versicherungen angeboten, jedoch gibt es auch einige Investmentgesellschaften die Rürup Renten Produkte anbieten. Was die Verzinsung angeht, fordert der Gesetzgeber keinen Kapitalerhalt (anders als bei der Riester Rente). Es gibt also Produkte bei denen die Wertentwicklung voll von der Wertentwicklung der angebotenen Investmentfonds abhängt. Es werden jedoch auch Verträge angeboten bei denen eine Mindestgarantie geboten wird. Diese liegt meist bei den eingezahlten Beiträgen (Kapitalerhalt). Alternativ bieten manche Anbieter Garantiefonds bei der Fondsauswahl an. Besonders britische Versicherungen sind Vorreiter, wenn es um Konzepte geht bei denen aktienlastig investiert werden soll, jedoch auch Mindestgarantien vom Kunden gewünscht werden. Narütlich bieten mittlerweile auch deutsche Anbieter gute Produkte an.
Wesentliches Auswahlkriterium sollte bei Vertragsformen auf Fondsbasis die Qualität der zur Verfügung stehenden Investmentfonds sein. Von ihnen hängt wesentlich das Ergebnis der Kapitalanlage ab. Weitere wichtige Details auf die Sie achten sollten, finden Sie im Abschnitt "Worauf muss ich beim Vertragsabschluss achten?“
zurück
Hinterbliebenenabsicherung
Schließt man eine Rürup Rente komplett ohne Zusatzbausteine ab, ist das
eingezahlte Kapital bei Tod der versicherten Person verloren. Jedoch gibt es je
nach Produktanbieter unterschiedliche Möglichkeiten seine Hinterbliebenen
abzusichern. Als Hinterbliebene gelten im Sinne des Gesetzes (EStG §10 Abs. 2b)
ausschließlich Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder. Bei manchen
Produkten sind solche Bausteine auch automatisch eingebaut. Folgende
Möglichkeiten sind aktuell am Markt zu finden. Dabei ist zwischen der
Einzahlungsphase (auch Aufschubzeit genannt) und der Auszahlungsphase (auch
Rentenphase genannt) zu unterscheiden:
| Aufschubzeit | Rentenphase |
| • Hinterbliebenenrente | • Hinterbliebenenrente |
| • Beitragsrückgewähr | • Beitragsrückgewähr/Rentengarantiezeit |
| • Koppelung mit Risikoversicherung | • Koppelung mit Risikoversicherung |
Leider haben Sie nicht bei allen Anbietern die Wahl aller Bausteine. Viele
Gesellschaften bieten nur die eine oder die andere Art der Absicherung an.
Daher hat die Auswahl des Absicherungsbausteins auch einen Einfluss auf die
Anbieterauswahl.
Hinterbliebenenrente
Der
Absicherungsbaustein Hinterbliebenenrente beinhaltet die höchste Absicherung. Es
wird im Regelfall vereinbart, dass der Ehepartner bei Ableben der versicherten
Person 60% der vertraglich vereinbarten Rente erhält. Die Waisen erhalten in
diesem Fall meist 40% der Rente. Sollte der Vertragsinhaber beispielsweise ein
halbes Jahr nach Vertragsabschluss versterben, wird trotz minimaler
Kapitaleinzahlung die vertraglich vereinbarte Rente ausgezahlt. Dieser Baustein
verursacht verhältnismäßig hohe Risikokosten und schmälert daher die
Ablaufleistungen deutlich. Je nach Anbieter kann die Rente durch diesen
Absicherungsbaustein um ca. 10-20 % geringer ausfallen. Wenn es Ihnen auch um
hohe Absicherung geht, ist meist eine separate Risikolebensversicherung
günstiger.
Beitragsrückgewähr / Rentengarantiezeit
Viele Versicherungen bieten auch eine so genannte Beitragsrückgewähr bzw.
Kapitalrückgewähr an. Dieser Baustein führt lediglich dazu, dass das bis zum
Todeszeitpunkt eingezahlte Kapital oder das Vertragsguthaben als Rente an die
Hinterbliebenen ausgezahlt wird. In dem Beispiel in dem der Vertragsinhaber ein
halbes Jahr nach Versicherungsbeginn verstirbt, wäre die Rentenauszahlung an den
Ehegatten somit sehr gering. Da der Einschluss dieses Bausteins zu einer
Kapitalrückgewähr im Vertrag führt, ist er bei Kunden sehr beliebt. Der
Absicherungsaspekt dieses Bausteins ist wesentlich geringer als der der
Hinterbliebenenrente. Somit sind auch die Risikokosten die den Vertrag belasten
geringer. Die Rente wird bei diesem Zusatzbaustein je nach Versicherer um ca.
4–8% geschmälert.
In der Rentenphase wird auch häufig eine
Rentengarantiezeit angeboten. Für den Vertragsinhaber gibt die Rentenzahlung
immer lebenslang. Die Rentengarantiezeit stellt eine Mindestauszahlungsdauer ab
Rentenbeginn dar, sollte der Vertragsinhaber vorzeitig versterben. Es kann je
nach Alter des Kunden ca. 5-21 Jahre Rentengarantiezeit vereinbart werden.
Hierzu ein Beispiel: Ein Kunde schließt eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren
ab und tritt mit 65 J. in die Rente ein. 5 Jahren später verstirbt der Kunde in
seinem 70. Lebensjahr. Somit wird die Rente noch 10 Jahre weiter an seine
Ehegattin gezahlt.
Koppelung Risikovertrag
Einige
Versicherer bieten Vertragsmodelle an, bei denen ein Rürup Vertrag mit einer
Risikolebensversicherung gekoppelt wird. Dieses Konstrukt führt dazu, dass das
Kapital auch an dritte sowie als einmalige Kapitalzahlung vererbt werden kann.
Bei den meisten Gesellschaften läuft diese Absicherung dann nur bis zum
Renteneintritt. Jedoch gibt es auch einige wenige Anbieter, bei denen diese
Absicherung auch für die Rentenphase gewählt werden kann. Solch eine Koppelung
mache in der Regel nur Sinn für Personen, die keine Angehörige haben. Weiter
ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, die beiden Bausteine Rürup Rente und
Risikolebensversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen. Häufig
ist dies günstiger.
zurück
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Es
besteht die Möglichkeit einen Rürup Rentenvertrag mit einer Absicherung für den
Fall einer Berufsunfähigkeit zu kombinieren. Dies macht jedoch nicht in jedem
Fall Sinn. Der Vorteil einer Kombination liegt darin, dass der Beitrag zur BU
Absicherung ebenfalls steuerlich abzugsfähig wird. (Siehe Kapitel steuerliche
Betrachtung) Ein Nachteil liegt darin, dass im Leistungsfall die BU Rente zum
Großteil steuerpflichtig ist. Wenn man dagegen einen eigenständigen BU Vertrag
abschließt, ist nur ein geringer Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente zu
versteuern. Dass sollten Sie bei der Planung der Rentenhöhe berücksichtigen. Man
müsste somit bei der Koppelung etwas mehr Rente absichern. Ob eine Koppelung
Sinn macht hängt auch sehr stark von Ihrem Beruf ab. Das Entscheidende bei
einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind kundenfreundliche
Versicherungsbedingungen. Je nach Berufsart und -status bieten unterschiedliche
Versicherer gute Produkte. Ob die entsprechende Gesellschaft dann auch ein gutes
Rürup Produkt anbietet ist eine andere Frage. Es bedarf immer einer
individuellen Prüfung, ob eine Koppelung in Ihrer Situation Sinn macht oder
nicht. Aus unserer Erfahrung macht sie in ca. 50% der Fälle keinen Sinn. Sollten
Sie sich für eine Koppelung entscheiden, beachten Sie bitte folgende
gesetzliche Vorgabe: Der Beitrag zur Rürup Rente setzt sich aus einem Sparanteil
und einem Risikoanteil für die BU Absicherung zusammen. Um die steuerliche
Absetzbarkeit nutzen zu können, muss der Sparanteil mehr als 50% des
Gesamtbeitrags ausmachen.
Es gibt einmal die Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit. Dieser Baustein führt im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu,
dass der monatliche Beitrag für die Rürup Rente vom Versicherer weiter gezahlt
wird. Dann gibt es noch den Baustein der Berufsunfähigkeitsrente. Dieser führt
bei Berufsunfähigkeit zu einer laufenden Rentenauszahlung.
zurück
Worauf muss ich bei einem Vertragsabschluss
achten?
Es macht keinen Sinn, die Anbieter ausschließlich
anhand der hochgerechneten Zahlen zu vergleichen. Die Gesellschaft die die
höchsten Ablaufwerte bietet, muss nicht unbedingt die beste Wahl sein!
Folgende Faktoren sind ebenfalls von großer Bedeutung:
| • Finanzstärke des Anbieters |
| • Gesellschaftsform der Versicherung (A.G., V.V.a.G.) |
| • Erfolg bei der Geldanlage (Überschüsse, Fonds) |
| • Rentenart (gleichbleibend, teil-, dynamisch) |
| • Höhe der Rentendynamik |
| • Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten |
| • Garantierte Verrentungsfaktoren |
| • Absolute und "weiche" Garantien |
| • Produktflexibilität (Vertragsbedingungen) |
| • Alter und Erfahrung der Gesellschaft |
| • Abwicklungsverhalten / Beschwerdequoten |
| • Ablaufmanagement bei Fondsprodukten |
Passt das Produkt unter oben genannten Faktoren zu Ihren Vorstellungen und
Ihrem Bedarf? Diese komplexe Frage lässt sich meist nur mit Hilfe eines Experten
klären. Wir stehen Ihnen gerne als neutraler Partner beratend zur Seite.
zurück
Berufsgruppen - rabattierte Tarife
Je nach Berufsgruppe und -status gibt es für viele Personen die Möglichkeit in
rabattierte Gruppentarife einzutreten. Diverse Berufsverbände oder
Wirtschaftsverbände haben mit Versicherern Rahmenabkommen getroffen. Diese
rabattierten Tarife beinhalten in der Regel günstigere Verwaltungskosten als
normale Tarife. Somit fällt die Ablaufleistung solcher Tarife besser aus als
regulär. Leider wird diese Möglichkeit von Beratern oder Banken in der Regel
nicht angeboten, da die Provisionen für die Vermittlung solcher Tarife geringer
ausfallen. Hier einige Beispielberufe bei denen es rabattierte Rürup Tarife
gibt
| • Rechtsanwälte |
| • Ärzte |
| • Heilberufe |
| • Steuerberater |
| • Wirtschaftsprüfer |
| • Ingenieure |
| • Unternehmensberater |
| • Journalisten (z.B. Presseversorgungswerk) |
| • andere Selbständige und Freiberufler |
Da bei unserer Beratung der Kundennutzen im Vordergrund
steht, bieten wir grundsätzlich rabattierte Gruppentarife an. Fordern Sie hier
Ihren kostenlosen Marktvergleich inkl. rabattierter Angebote an.
zurück