Steuern
In nachfolgender Übersicht finden Sie eine Überblick über die steuerliche Behandlungsweise der 3 Schichten der Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).
Die steuerlichen Regelungen der einzelnen Altersvorsorgeprodukte finden Sie jeweils in den Produkterklärungen im Unterpunkt "steuerliche Betrachtung" erläutert.
Damit Sie eine Vorstellung davon erhalten, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz im Alter ausfällt, finden Sie angefügt die sich aus der Steuerformel des Einkommensteuergesetzes (§32a EStG) ergebenden Steuertabellen. Darin können Sie ablesen, wie hoch die Steuerbelastung bei den voraussichtlich zu versteuernden Einkünften ausfällt.
Bei privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen findet bei der Wahl einer Rentenauszahlung die so genannte Ertragsanteilbesteuerung Anwendung (§22 Nr. 1 Satz 3a EStG). In folgender Tabelle sind die Steuersätze in Abhängigkeit vom Lebensalter dargestellt.
Erläuterung von Begriffen:
Durchschnittssteuersatz
Stellt man das zu versteuernde Jahreseinkommen ins Verhältnis zu der gesamten Steuerlast, ergibt sich die durchschnittliche Steuerbelastung, prozentual auch als Durchschnittssteuersatz oder effektiver Steuersatz bezeichnet.
Beispiel: Bei einem Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000€ beträgt die Steuerbelastung 13.816 €. Prozentual ausgedrückt ist das ein Durchschnittssteuersatz oder auch eine effektive Belastung von 27,6%.
Grenzsteuersatz
Das deutsche Steuersystem ist ein progressiv verlaufender Tarif. Das bedeutet, dass nicht jeder verdiente Euro mit dem gleichen prozentualen Steuersatz belastet wird. Die ersten Euros werden gar nicht bzw. geringer besteuert, die letzten Euros wesentlich höher. Der Grenzsteuersatz drückt den Prozentsatz aus, mit dem der letzte Euro des Einkommens versteuert wird. Diese Größe spielt eine Rolle, wenn es um steuerliche Berechnungen geht, bei denen ein Zusatzeinkommen zu den regulären Alterseinkünften hinzu kommt.
Beispiel: Bei einem Alleinstehenden mit 50.000€ Einkommen wird der letzte Euro mit einem Satz von 41% besteuert. Da die vorherigen Euros jedoch mit geringeren Steuersätzen besteuert werden, ergibt sich eine durchschnittliche Steuerbelastung von 27,6%.